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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Katech GmbH & Co. KG (im folgenden Katech genannt) für frei vereinbarte Dienstleistungen, insbesondere Prüfungs- und Gutachtertätigkeiten sowie Zertifizierungen

1. Allgemeines

1.1 Die Katech begleitet, prüft und begutachtet bei der Entwicklung und Herstellung von Produkten im Hinblick auf Sicherheit, Qualität und Gebrauchstauglichkeit und auditiert Managementsysteme. Die Katech erteilt Konformität-, Sicherheits- und Qualitätszertifikate.

1.2 Für den Fall der Erteilung eines entsprechenden Auftrages anerkennt der Auftraggeber die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung jeweils gültigen Geschäftsbedingungen, die Prüf- und Zertifizierordnung der Katech. Abweichende Geschäftsbedingungen einzelner Auftraggeber können grundsätzlich nicht anerkannt werden.

1.3 Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Aufträge, Vereinbarungen und Preise werden erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung bindend. Unsere Angebotsunterlagen, vor allem Abbildungen, Zeichnungen und Zahlenangaben, enthalten nur annähernde Werte, soweit sie nicht ausdrücklich von uns als verbindlich bezeichnet worden sind.

1.4 Nebenabreden, Zusagen und sonstige Erklärungen der Mitarbeiter der Katech oder der von ihr eingeschalteten Sachverständigen sind nur dann bindend, wenn sie von ihr ausdrücklich und schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für Abänderungen dieser Klausel.

2. Durchführung des Auftrages

2.1 Die von der Katech angenommenen Aufträge werden durchgeführt bzw. Gutachten werden erstellt nach den anerkannten Regeln der Technik unter Berücksichtigung des Standes der Technik und - soweit nicht entgegenstehende Abmachungen schriftlich vereinbart sind - in der bei der Katech üblichen Handhabung. Keine Verantwortung wird übernommen für die Richtigkeit der den Prüfungen zugrunde liegenden Richtlinien und Normen, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

2.2 Der Umfang der Arbeiten der Katech wird bei der Erteilung des Auftrags schriftlich festgelegt. Ergeben sich bei der ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages Änderungen oder Erweiterungen des festgelegten Auftragsumfanges, sind diese vorab zusätzlich und schriftlich zu vereinbaren. Der Auftraggeber hat in diesem Fall das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, falls ein Festhalten am Vertrag im Hinblick auf die Änderungen oder Erweiterungen ihm nicht mehr zugemutet werden kann. Der Auftraggeber hat jedoch gemäß § 649 BGB die vereinbarte Vergütung oder mangels Vereinbarung eine angemessene Vergütung zu bezahlen.

2.3 Mit Erstellung der jeweiligen Zertifikate, Registrierungen, Abschlussberichte oder Gutachten gelten die vertraglichen Leistungen der Katech als erbracht und abgeschlossen.

3. Fristen, Verzug, Unmöglichkeit

3.1 Die von der Katech angegebenen Auftragsfristen sind unverbindlich, es sei denn, deren Verbindlichkeit ist ausdrücklich schriftlich vereinbart.

3.2 Eine vereinbarte Lieferfrist gilt mit der Bereitstellung der Ware für den Auftraggeber als gewahrt. Ist der Versand vereinbart worden, so ist der Frist eingehalten, wenn die vollständige Sendung zum Versand gebracht ist.

3.3 Ist ihre Nichteinhaltung auf höhere Gewalt oder auf den Eintritt anderer, objektiv unvorhersehbarer und schwerwiegende Hindernisse zurückzuführen, so verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend. Dies gilt auch, wenn solche Umstände bei unseren Vorlieferanten eintreten.

3.4 Bei Nichteinhaltung einer Vereinbarten Frist kann der Auftraggeber einen Verzugsschaden nur geltend machen, wenn dies besonders vereinbart ist. Dem Auftraggeber bleibt in diesem Fall das Recht, uns eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurückzutreten.

3.5 Löst sich der Auftraggeber vom Vertrag oder verweigert er die Erfüllung, ohne hierzu berechtigt zu sein, steht uns das Recht zu, nach unserer Wahl anstelle der Vertragserfüllung Schadenersatz in Höhe von 30% der Netto-Auftragssumme zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens behalten wir uns vor. Dem Auftraggeber steht der Nachweis offen, dass uns ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.

4. Gewährleistung, Haftung

Die Gewährleistung der Katech umfasst nur die ihr gemäß Nr. 2.1 ausdrücklich in Auftrag gegebenen Leistungen.

Eine Gewähr für die Ordnungsmäßigkeit und das Funktionieren der betreffenden Gesamtanlagen, zu der die begutachteten oder geprüften Teile gehören, wird damit nicht übernommen; insbesondere trägt die Katech keine Verantwortung für Konstruktion, Materialauswahl und Bau der untersuchten Anlagen, soweit diese Fragen nicht ausdrücklich Gegenstand des Auftrages sind.

Auch in letztem Fall wird die Gewährleistungspflicht und die rechtliche Verantwortung des Herstellers weder eingeschränkt noch übernommen.

5. Zahlungsbedingungen und Preise

5.1 Für die Berechnung der Leistungen gelten die Preise nach der jeweils bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste, soweit nicht ausdrücklich schriftlich ein Festpreis oder eine andere Bemessungsgrundlage vereinbart ist. Liegt zwischen Auftragserteilung und Auftragsabschluss ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten, werden im Falle einer zwischenzeitlichen Preiserhöhung ab dem 5. Monat die geänderten Preise zugrunde gelegt.

5.2 Angemessene Kostenvorschüsse können verlangt werden und/oder Teilrechnungen entsprechend den bereits erbrachten Leistungen können gestellt werden.

5.3 Die gemäß Ziff. 5.2 und/oder durch Schlussrechnung nach Abnahme des Werkes in Rechnung gestellte Entgelte sind innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig, soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.

Während des Verzugs des Auftraggebers hat die Katech für den offenen Rechnungsbetrag einen Zinsanspruch gegen den Auftraggeber in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Der Auftraggeber kommt durch Mahnung oder spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug. Wird ein nach dem Kalender bestimmtes Zahlungsziel vereinbart, kommt der Auftraggeber mit Ablauf des Zahlungsziels in Verzug. § 286 BGB bleibt unberührt.

5.4 Die Entgelte verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe. Die Umsatzsteuer wird bei Rechnungsstellung gesondert ausgewiesen.

5.5 Beanstandungen der Rechnungen der Katech sind innerhalb einer Ausschlussfrist von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich begründet mitzuteilen.

6. Geheimhaltung, Urheberrecht, Datenschutz

6.1 Von schriftlichen Unterlagen, die der Katech zur Einsicht überlassen und die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, darf die Katech Abschriften zu ihren Akten nehmen.

6.2 Soweit im Zuge der Durchführung des Auftrags Gutachten, Prüfergebnisse, Berechnungen u. ä. erstellt werden, die dem Schutz des Urheberrechts unterliegen, räumt die Katech dem Auftraggeber hieran ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein, soweit dies nach dem vertraglich vorausgesetzten Zweck erforderlich ist. Weitere Rechte werden ausdrücklich nicht mit übertragen, insb. ist der Auftraggeber nicht berechtigt, Gutachten, Prüfergebnisse, Berechnungen u. ä. zu verändern (zu bearbeiten).

6.3 Die Katech, ihre Mitarbeiter und die von ihr eingeschalteten Sachverständigen dürfen Geschäfts- und Betriebsverhältnisse, die bei der Ausübung der Tätigkeit zur Kenntnis gelangen, nicht unbefugt offenbaren und verwerten.

6.4 Die Katech verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten ausschließlich für eigene Zwecke. Dazu setzt sie auch automatische Datenverarbeitungsanlagen ein. Zur Erfüllung der Datensicherheitsanforderungen der Anlage zu § 9 BDSG hat sie technisch-organisatorische Maßnahmen getroffen, die die Sicherheit der Datenbestände und der Datenverarbeitungsabläufe gewährleisten. Die mit der Verarbeitung beschäftigten Mitarbeiter sind auf das BDSG verpflichtet und gehalten, sämtliche Datenschutzbestimmungen strikt einzuhalten.

7. Gerichtsstand, Erfüllungsort, anzuwendendes Recht

7.1 Gerichtsstand für die Geltendmachung von Ansprüchen für beide Vertragspartner ist Aachen, soweit die Voraussetzungen gem. § 38 Zivilprozessordnung vorliegen.

7.2 Erfüllungsort für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen ist Aachen, der Sitz der Katech.

7.3 Das Vertragsverhältnis und sämtliche Rechtsbeziehungen hieraus unterliegen ausschließlich dem zwischen inländischen Vertragspartnern geltenden Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über internationale Warenkaufverträge (CISG).

8. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmen sowie allen juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlicher Sondervermögen i. S. v. § 310 BGB, soweit nichts Abweichendes ausdrücklich bestimmt ist.




Unsere Koordinaten:
Katech GmbH & Co. KG
Martin-Luther-Str. 2
52062 Aachen
Telefon: +49-241-445 39 20
Telefax: +49-241-445 39 21